Weil er einen Geschäftspartner mit einem Kopfschuss tötete, ist ein 42-Jähriger vom Landgericht Frankfurt zu elf Jahren Haft verurteilt worden. Die Richter gingen von vollendetem Totschlag aus.

Spurensicherer der Polizei in weißen Anzügen untersuchen den Tatort in Frankfurt-Praunheim, wo ein Mann erschossen wurde

"Der Angeklagte handelte mit eindeutigem Tötungsvorsatz", begründete das Frankfurter Landgericht sein Urteil am Donnerstag. 

Die Tat hatte sich Anfang Dezember 2022 in Frankfurt-Praunheim ereignet. Damals hatte der 42 Jahre alte Angeklagte seinem 38 Jahre Geschäftspartner auf offener Straße viermal in den Oberkörper geschossen, bevor er ihm anschließend in den Kopf schoss.

Zuvor hatten sich die beiden Männer über Zahlungsmodalitäten bei einem Geschäft mit russischen Impfstoffen gestritten. Der Angeklagte hatte die Tat in dem mehrere Wochen dauernden Verfahren zugegeben.

Opfer brachte Tatwaffe selbst mit

Strafmildernd wertete die Schwurgerichtskammer, dass das spätere Opfer den Täter offenbar massiv bedrohte. Das hatten der Angeklagte und dessen Ehefrau als Zeugin berichtet.

Das Opfer habe sogar die Tatwaffe zu dem Treffen mitgebracht. Als der Kontrahent die Pistole auf ihn gerichtet habe, habe er den Mann entwaffnet und selbst geschossen, sagte der Angeklagte. 

Obwohl im Schlussvortrag der Staatsanwaltschaft mehrfach von einer "Hinrichtung" des Opfers die Rede war, konnte das Gericht keine Hinweise darauf feststellen - und damit auch nicht auf einen Mord.

Mordmerkmale nicht erfüllt

Weder sei der Getötete arg- und wehrlos gewesen - ein Heimtückemord scheide daher aus. Auch Habgier oder die Verdeckung vorausgegangener Straftaten habe man nicht nachweisen können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hatte zwölf Jahre Haft beantragt, die Verteidigung nicht mehr als neun Jahre. Beide waren ebenfalls von vollendetem Totschlag ausgegangen.

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